Überregionale Stiftungen und Vereine
Ostdeutsche Sparkassenstiftung
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur
Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft
Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung
Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung "Kunst schauen"
Kulturstiftung der Länder: Restaurierungen
Deutsche Bundesstiftung Umwelt: Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Ostdeutsche Sparkassenstiftung
Ziel: Kulturförderung in ostdeutschen Bundesländern, Stärkung bürgerschaftliches Engagement
Wer wird gefördert? Als gemeinnützig anerkannte juristische Personen und natürliche Personen mit Geschäftssitz bzw. Wohnsitz in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen,
gern Vereine/Fördervereine
Was wird gefördert? Besonders qualitätvolle Projekte mit überregionaler Ausstrahlung und Publikumswirksamkeit, insbesondere Ausstellungen, museumspädagogische Programme, Projekte zur
Erhöhung von Medienkompetenz u.a., auch Denkmalprojekte
Bewerbung: Förderanträge an die Ostdeutsche Sparkassenstiftung sind über diejenige Sparkasse einzureichen, in deren Geschäftsgebiet das Vorhaben des Antragstellers stattfindet bzw. vorrangig
stattfindet. Kontakt aufnehmen!
Frist: Jährlich 10. Januar und 10. Juli
Info: www.ostdeutsche-sparkassenstiftung.de
Infomaterial: Präsentation Infoveranstaltung 2024
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Ziel: Verbreitung, Vertiefung der Provenienzforschung in Museen – primär zu NS-Raubgut, neu: Forschung zu Objekten aus kolonialen Kontexten; perspektivisch auch zu Kulturgutentzug in der DDR (z.B. aufgrund von Bodenreform, Republikflucht, Ausreise). Ursprünglich auch: Forschung zu Kriegsverlusten. Grundlagenforschung und Einzelfallforschung.
Wer wird gefördert? Öffentlich- und privatrechtliche Trägerschaft, Stiftungen
Was wird gefördert? Forschungsprojekte zur Aufklärung der Herkunft von Museumsobjekten. Zu unterscheiden sind: Kurzfristige Förderung, z. B. „Erstcheck“ oder Auskunfts- oder Rückgabeersuchen: 100-%-Förderung, maximal 15.000 €. Langfristige Förderung: Fehlbedarfsfinanzierung, Eigenanteil angemessen, 24 Monate + ggf. 12 Monate Verlängerung
Frist: Kurzfristige Förderung: jederzeit. Langfristige Förderung: 1. Januar; 1. Juni.
Info: Dr. Uwe Hartmann, Leiter des Fachbereichs Provenienzforschung, Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, Humboldtstraße 12 | 39112 Magdeburg, 0391-72776314, uwe.hartmann@kulturgutverluste.de
Bundesstiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur
Ziel: Gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der DDR-Diktatur
Wer wird gefördert? Vereine, Verbände, Kulturinstitutionen/Museen, gern in Kooperation mit wissenschaftlichen Einrichtungen
Was wird gefördert? Projekte zur Auseinandersetzung mit der DDR-Geschichte, orts- und regionalbezogen, pädagogische Ausrichtung, insbesondere Ausstellungen, Dauerausstellungen oder Dauerausstellungsbereiche, Sonderausstellungen, Begleitprogramme, Vorträge
Frist: für Beträge über 50.000 Euro (auch mehrjährige Laufzeit) 30. Juni; für Beträge unter 50.000 Euro (einjährige Laufzeit) 31. August des Vorjahres
Bewerbung: Anträge sind zu den o.g. Fristen per Post oder persönlich einzureichen bei der Bundesstiftung Aufarbeitung, Kronenstraße 5, 10117 Berlin. Sinnvoll: Vorher um Feed-Back bitten, wie
die Chancen für das Vorhaben grundsätzlich eingeschätzt werden.
Info: www.bundesstiftung-aufarbeitung.de
Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft
Ziel: Aus- und Weiterbildung von MultiplikatorInnen ohne und mit Migrations- oder Fluchterfahrung und Entwicklung innovativer, zielgruppenorientierter Bildungsangebote zur Erinnerungskultur, zur
Geschichte kollektiver Gewalt, insbesondere im Nationalsozialismus
Wer wird gefördert? Kultureinrichtungen, z. B. Museen und Gedenkstätten, aber auch Vereine und Initiativen, gern als Kooperationsprojekte, Tandems aus Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.
Was wird gefördert? Konzeption, Planung, Erprobung und Durchführung entsprechender Bildungsangebote. Personal- und Sachkosten in Höhe von 40.000-80.000 Euro für maximal 18 Monate. Erwartet wird ein „angemessener Eigenbeitrag“.
Frist: Je nach Förderprogramm unterschiedlich, im Einzelfall zu erfragen
Bewerbung: Das Antragsformular erfragen Sie unter history@stiftung-evz.de. Der Antrag muss im Original per Post geschickt werden an: Stiftung EVZ, Annemarie Hühne (Programmleitung),
Lindenstraße 20-25, 10969 Berlin.
Info: www.stiftung-evz.de. Frau Hühne, huehne@stiftung-evz.de oder anfragen@stiftung-evz.de. Tel. 030 25 92 97-16
Kulturstiftung der Länder: Erwerbungsförderung
Ziel: Unterstützung der Museen beim Erwerb von Kunst- und Kulturgegenständen
Wer wird gefördert? Anträge können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Was wird gefördert? Erwerb herausragender kunst- und kulturhistorischer Objekte, die große Bedeutung für Museen haben und deutschlandweit relevant sind.
Umfang: Die Kulturstiftung der Länder beteiligt sich an Erwerbungen immer nur anteilig.
Bewerbung: Als erstes anrufen: 030 / 89 36 35 0. Dann wird eine Skizze eingereicht (Formular über die KSL). Falls ein positives Votum erfolgt, darf ein Antrag gestellt werden (Formular über die KSL). Die Anträge erfolgen dann schriftlich und mit einer Abbildung des Erwerbungswunsches versehen an den Vorstand der Kulturstiftung der Länder. Die Begründung muss die hohe Bedeutung der jeweiligen Objekte für das Museum einerseits, für Deutschland andererseits belegen. Erhaltungszustand und Provenienz müssen dargelegt werden. Die Kulturstiftung der Länder wird sich nach Eingang des Antrages mit Ihnen in Verbindung setzen. Erst hiernach werden in einem zweiten Schritt zwei unabhängige, von der Kulturstiftung der Länder beauftragte Fachgutachter um Stellungnahmen zu dem Erwerbungswunsch gebeten. Die Gutachten dienen dem Vorstand und den Gremien zur Entscheidungsfindung. Die Auswahl der Gutachter nimmt die Kulturstiftung der Länder nach Rücksprache mit der antragstellenden Institution vor. Bei positiver Bewertung der Gutachten benötigt die Kulturstiftung der Länder eine befürwortende Stellungnahme seitens des jeweiligen Landes zum Antrag – als Nachweis der Kenntnisnahme und des Einverständnisses des Landes. Die schriftliche Befürwortung des Landes wird von der antragstellenden Institution bei dem jeweiligen für die Kultur zuständigen Ministerium erbeten; hierzu sollte der Antragsteller dem Ministerium die notwendigen Informationen über den Erwerbungswunsch zukommen lassen. Hinweis: Das Land Brandenburg hat großes Interesse daran, dass Museen von der Erwerbungsförderung profitieren!
Kulturstiftung der Länder: Ausstellungsförderung "Kunst schauen"
Ziel: Zur Vermittlung unserer kulturellen Kostbarkeiten fördert die Kulturstiftung der Länder kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von herausragender Bedeutung.
Wer wird gefördert? Institutionen können jederzeit Anträge stellen.
Was wird gefördert? Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu repräsentieren, werden Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich
internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.
Umfang: Die Ausstellungsvorhaben sollten in der Regel ein Budget über 500.000 € haben.
Frist: 15. Juni oder 15. Dezember.
Bewerbung: Im Vorfeld jeder Antragstellung muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch stattfinden. Vereinbaren Sie dazu einen Termin unter KONTAKT@spam.KULTURSTIFTUNG.DE. Die Zusendung der Antragsformulare erfolgt erst nach diesem Gespräch.
Info: www.kulturstiftung.de/kunst-und-kulturhistorische-ausstellungsprojekte/
Kulturstiftung der Länder: Restaurierungen
Ziel: Mit der Förderlinie „Restaurierungen“ unterstützt die Kulturstiftung restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven.
Was wird gefördert? Förderfähig sind Objekte, die nach § 7 des Kulturgutschutzgesetzes die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen oder bereits als solches eingestuft wurden. Dies umfasst Kulturgüter, die für die deutsche Kultur besonders wichtig und bewahrungswürdig sind, die authentisch und von herausgehobener Bedeutung sind, deren herausgehobene Bedeutung bereits anerkannt oder zu erwarten ist und Objektkonvolute (z. B. Sammlungen, Archivbestände, Werkgruppen), die nach § 2 Abs. 2 des Kulturgutschutzgesetzes als Sachgesamtheit die Voraussetzungen als „national wertvolles Kulturgut“ erfüllen. Näheres finden Sie in den Förderrichtlinien.
Umfang: Mit insgesamt 700.000 Euro (200.000 Euro jährlich) fördert die Kulturstiftung der Länder bis 2022 die Restaurierung von Kulturgütern nationalen Ranges. 2023 soll die Förderlinie evaluiert und über eine neue gegebenenfalls angepasste Förderlinie entschieden werden.
Bewerbung: Im Vorfeld jeder Antragstellung muss ein verpflichtendes Beratungsgespräch stattfinden. Vereinbaren Sie dafür einen Termin unter KONTAKT@KULTURSTIFTUNG.DE oder telefonisch unter 030 / 89 36 35 0, die Antragsformulare werden im Anschluss an das Gespräch versendet. Einreichungsfristen: 15. Juni oder 15. Dezember
Deutsche Bundesstiftung Umwelt: Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter
Ziel: Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt fördert innovative, modellhafte Vorhaben zum Schutz der Umwelt im Sinne von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Aspekten der nachhaltigen Entwicklung.
Wer wird gefördert? natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wobei im Unternehmensbereich vorrangig kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden (Mittelstandspriorität).
Was wird gefördert? im Bereich der „Themenoffenen Förderung“:
- Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich umwelt- und gesundheitsfreundlicher Verfahren und Produkte;
- der Austausch von Wissen über die Umwelt zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen öffentlichen oder privaten Stellen sowie Vorhaben zur Vermittlung von Wissen über die Umwelt;
- die Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes im Bereich „Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen“
- Entwicklung und modellhafte Anwendung neuer Methoden, Verfahren und Produkte zum
- Schutz national wertvoller Kulturgüter vor den Folgen anthropogener Immissionen
- Erarbeitung von Strategien und Konzepten zur Sicherung und Bewahrung national wertvoller Kulturgüter und historischer Kulturlandschaften vor den Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels
- Entwicklung und Erprobung von Verfahren, Methoden und Produkten zum Umgang mit schädigenden Altrestaurierungen
- Weiterqualifizierungsangebote im Bereich des nachhaltigen Schutzes von Kulturgütern und historischen Kulturlandschaften
- innovative Maßnahmen zur Lösung von Konflikten im Schnittbereich von Denkmal-, Natur- und Kulturlandschaftsschutz insbesondere bezogen auf urbane Räume und energetische Nutzungsansprüche.
Umfang: Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Zuschuss kann als Projektförderung in Form einer Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung zweckgebunden als Darlehen oder Bürgschaft erfolgen. Die Förderung erfolgt in der Regel auf Basis der gesamten Projektkosten unter Gewährung eines pauschalen Gemeinkostenzuschlags (Förderung auf Kostenbasis). Der Fördermittelempfänger hat grundsätzlich einen Eigenanteil zu erbringen. Bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen mit staatlicher Grundfinanzierung ist eine Förderung auf Ausgabenbasis möglich. Die Projektkosten werden in diesem Fall auf Basis der nicht bereits grundfinanzierten projektbezogenen Ausgaben ermittelt. Die Förderung kann bis zu 100 % der Projektkosten betragen.
Bewerbung: Das Programm ist langfristig geplant und nicht an Fristen zur Einreichung von Unterlagen u. ä. gebunden. Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Mit öffentlichen Mitteln bezuschusste Projekte sollen in der Regel nicht gefördert werden. In begründeten Fällen kann jedoch eine Kumulation zugelassen werden.
Info: Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Osnabrück, 0541-9633-0, info@dbu.de, www.dbu.de/index.php?menuecms=2505
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Ziel: Förderung des Erhalts und der Wiederherstellung bedeutsamer Kulturdenkmale in Deutschland, sowie Stärkung des Bewusstseins der Menschen für die Notwendigkeit der Pflege von Denkmalen. Museen, welche in denkmalgeschützten Gebäuden untergebracht sind, können von der Stiftung profitieren.
Wer wird gefördert? Die DSD fördert Denkmale im Besitz von privaten Einrichtungen, Vereinen, Kirchengemeinden, Privatpersonen oder Kommunen.
Was wird gefördert? Voraussetzung für die Förderung ist ein Eintrag in der Denkmalliste oder die vorläufige bzw. endgültige Unterschutzstellung sowie die Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde nach §9 DSchG. Besonders gefördert werden Denkmale, die akut vom Verfall bedroht sind. Die Arbeiten werden während des gesamten Förderprozesses von der Stiftung Denkmalschutz begleitet.
Umfang: Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz vergibt Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Förderung bezieht sich dabei auf die konkreten Vorhaben innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten (+ einem Monat der Abrechnung).
Bewerbung: Die Förderung ist langfristig geplant und nicht an Fristen zur Einreichung von Unterlagen u.ä. gebunden.
Info: Deutsche Stiftung Denkmalschutz Bonn, 0228-90910, info@denkmalschutz.de, www.denkmalschutz.de
Aktion Mensch: Barrierefreiheit im Museum
Ziel: kleine örtliche Vorhaben zur Herstellung von Barrierefreiheit und Inklusion
Wer wird gefördert? Vereine. Keine Privatpersonen, keine öffentlich-rechtlichen Institutionen, keine Firmen.
Was wird gefördert? Veranstaltungen, die Menschen mit und ohne Handicap zusammenbringen, Anschaffungen und kleine bauliche Vorhaben (z.B. Rampen, Treppenlifte, Leitsysteme, barrierefreie Sanitärräume) sowie technische Gebrauchsgegenstände (z.B. Multimedia-Guides), die einer gezielten Reduzierung von Barrieren dienen.
Umfang: Der Durchführungszeitraum eines Vorhabens beträgt maximal 12 Monate. Höchstförderung 5.000 €. Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung für nicht investive Aktionen und Projekte zum Thema Barrierefreiheit aus Mitteln der Förderaktion „Noch viel mehr vor“, die ebenfalls von der Aktion Mensch ausgeschrieben wird.
Bewerbung: Das Programm ist langfristig geplant und nicht an Fristen zur Einreichung von Unterlagen u.ä. gebunden.
Info: Ute Schmidt, Aktion Mensch e.V., Bonn, 0228-2092-5272, ute.schmidt@aktion-mensch.de
Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Berlin e. V.: FSJ Kultur Freiwilliges Soziales Jahr in der Kultur
Ziel: Jugendliche erhalten Einblick in Museen und können kreativ tätig werden. Förderung der Ausbildungs- und Berufsfähigkeit junger Menschen
Wer wird gefördert? Junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren
Was wird gefördert? 450 € / Teilnahmemonat (320 € Taschengeld)
Info: Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Berlin e. V., Internet: Freiwilligendienste-Kultur-Bildung.de
AFS Interkulturelle Begegnungen e.V.: Internationales Freiwilliges Jahr in der Kultur
Ziel: Der AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. ist ein gemeinnütziger und ehrenamtlich getragener Verein, der in Deutschland junge Erwachsene aus verschiedensten Ländern dabei begleitet, einen Freiwilligendienst zu leisten. AFS arbeitet u. a. als koordinierende Einrichtung im Europäischen Freiwilligendienst und bietet an, Museen als Einsatzstellen zu begleiten.
Was wird gefördert? Einsatzstelle im EFD zu sein, bedeutet, eine/n junge/n Freiwillige/n aus dem europäischen Ausland für 12 Monate zu beschäftigen. Die Teilnehmer*innen im EFD sind zwischen 18 und 30 Jahren alt und kommen unter anderem aus Spanien, Italien und der Türkei, aber auch aus anderen Ländern.
Frist: Beginn des Freiwilligenjahrs: Jeweils März und August. Bewerbungen bzw. Akkreditierungen. Voranmeldung bitte 6 Monate vorher.
Info: Marie Joelle Delvecchio, Koordinatorin Incoming-Freiwilligendienste l Incoming Coordinator Voluntary Services, 040 399222-941, AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. Friedensallee 48, D-22765 Hamburg