Landesförderung
Museumsprofile
Förderung und Begleitung des digitalen Wandels im Kulturbereich
Landesförderung für Volontariate
Energieeffizienz-Maßnahmen
Denkmalhilfe
Lottomittel
Kulturelle Bildung und Partizipation
Tourismusförderung
Landeszentrale für Politische Bildung Brandenburg
Weiterbilden im Ehrenamt
Kulturland Brandenburg 2024/25
Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Museumsförderprogramm „Museumsprofile“
Ziel: Förderung der brandenburgischen Museumslandschaft, innovative Konzepte, profil- und Strukturstärkung
Volumen insgesamt: 400.000 €/Jahr
Wer wird gefördert? Als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, d. h. Vereine und öffentliche Museen, gern auch als Tandem oder im Netzwerk
Was wird gefördert? Museumskonzeptionen, Depotkonzeptionen, Netzwerkförderung, Maßnahmen der Sammlungserschließung, -erforschung und -entwicklung, Ausstellungen, insbesondere
Dauerausstellungen, museumspädagogische Maßnahmen, spezieller Schwerpunkt auch: Zeitgeschichte.
Förderzeitraum: ein Kalenderjahr
Förderhöhe: Mindestens 2.500 Euro. Eigenleistung in der Regel Für Kommunen 40% für Vereine 20%.
Frist: seit 2022 zum 30. September des Vorjahres
Info: MWFK, Referat 33, Frau Hammer, Frau Seitz, franziska.hammer@mwfk.brandenburg.de, 0331-866-4950, 866-4956.
Museumsfachliche Beratung: Museumsverband Brandenburg, Dr. Arne Lindemann, lindemann@museen-brandenburg.de, 0331-2327912
Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Förderung und Begleitung des digitalen Wandels im Kulturbereich
Ziel: spartenübergreifend das künstlerische Schaffen in Brandenburg ebenso wie das kulturelle Erbe des Landes in einer digitalisierten Welt sichtbarer und erlebbarer machen; Stärkung der digitalen Selbstbehauptung und Handlungsfähigkeit von Kultureinrichtungen und Kulturakteur*innen
Wer wird gefördert? Als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, d. h. Vereine und öffentliche Kultureinrichtungen, es können Verbundprojekte mit anderen Projektpartnerinnen beantragt werden
Was wird gefördert?
Die Förderung zielt auf folgende vier Förderschwerpunkte, die z.T. auf einander aufbauen oder sich ergänzen können:
- Strategie und Qualifikation
- Infrastruktur
- Retrospektive Digitalisierung
- Kunst und Vermittlung
Förderzeitraum: ein Kalenderjahr (überjährige Förderung möglich)
Förderhöhe: Mindestens 5.000 Euro, höchstens 70.000 Euro. Eigenleistung in der Regel 10 % für Vereine, 40 % für Kommunen
Volumen insgesamt: 850.000 €/Jahr
Bewerbung: Antragstellung bis 30.09. des Vorjahres
Info: MWFK, Ref. 31, Sascha Garbe, Tel.: 0331 866 – 4924, sascha.garbe@mwfk.brandenburg.de
Museumsfachliche Beratung: Museumsverband Brandenburg, Dr. Sarah Wassermann, wassermann@museen-brandenburg.de, 0331-2327911.
Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Landesförderung für Volontariate
Ziel: Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der brandenburgischen Museumslandschaft
Volumen insgesamt: ausreichend für zwei Volontariate/Jahr
Wer wird gefördert? Museen jeglicher Trägerschaft, gern auch als Tandem
Was wird gefördert? Volontariate für Menschen mit Hochschulabschluss, die zwei Jahre lang in einem oder in zwei Museen Praxiserfahrungen sammeln. Museumstandems werden aufgefordert,
einen gemeinsamen Ausbildungsplan vorzulegen. Volontär*innen werden in alle Museumsbereiche eingewiesen – von der Sammlung über die Forschung und Ausstellung, Vermittlung und Management
bis zur Öffentlichkeitsarbeit. Das Volontariat ist eine Ausbildungsphase. Die Vergütung beträgt 50 % von TVöD 13. Die Rahmenbedingungen orientieren sich an den Leitlinien des Deutschen
Museumsbundes.
Förderzeitraum: zwei Kalenderjahre
Förderhöhe: 50 %, d. h. ca. 13.000 €/Jahr. Eigenleistung ebenfalls 50 %.
Frist: zum 30. September.
Info: MWFK, Referat 33, Frau Hammer, Frau Seitz, franziska.hammer@mwfk.brandenburg.de, 0331-866-4950, 866-4956
Merkblatt Volontariat (PDF)
Land Brandenburg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur: Denkmalhilfe
Ziel: Erhalt des kulturellen Denkmalerbes
Wer wird gefördert? natürliche und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zum Erhalt von Denkmalen, die historisch etc. relevant sind und von den Unteren Denkmalschutzbehörden und BLDAM befürwortet werden
Förderzeitraum: ein Kalenderjahr
Förderhöhe: 50-75 % des Gesamtvolumens. Mindestens 8.000 Euro. Eigenleistung mindestens 20 %.
Frist: 30. September des Vorjahres
Info: MWFK, Referat 33, Frau Franziska Hammer, Dortustraße 36, 14467 Potsdam, 0331-866-4950, franziska.hammer@mwfk.brandenburg.de
Land Brandenburg, alle Ministerien: Lottomittel
Ziel: Förderung der brandenburgischen Kultur
Wer wird gefördert? Als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, d. h. Vereine und Kommunen
Was wird gefördert? gemeinnützige Projekte, Kleinere Ausstellungen, museumspädagogische Maßnahmen, Anschaffungen
Förderhöhe: Beträge für Kleinprojekte um 5.000 Euro, Skala nach oben offen. Eigenleistung in der Regel 20 % (Vereine) oder 40 % (Kommunen, Ausnahmen möglich)
Frist: unterschiedlich, mindestens 2 Monate vor Vergaberunden
Info: Internetseiten der jeweiligen Ministerien
Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg: Kulturelle Bildung und Partizipation
Ziel: Integration durch Kultur in der Fläche des Landes Brandenburg
Volumen: 400.000 €/Jahr
Die Förderung erfolgt in zwei Förderlinien ab 1. Januar 2025:
Förderlinie I: Projektförderung
In der Förderlinie I werden Projekte unterstützt, die
- neuartige und impulsgebende Herangehensweisen an die Vermittlung von Kunst und Kultur oder kreative Fortführungen bewährter Methoden und Formate entwickeln,
- noch nicht begonnen haben und
- bis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres abgeschlossen sind.
Förderlinie II: Strukturförderung
In der Förderlinie II werden jahresübergreifende Projekte unterstützt, die
- auf eine Durchführung innerhalb von drei Jahren jonzipiert sind und
- die Entwicklung und Festigung langfristig wirksamer Strukturen der Kulturvermittlung zum Inhalt haben, die über das Projektende hinauswirken bzw. bestehen bleiben
Wer wird gefördert? Vereine, Kultureinrichtungen aller Sparten, Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Brandenburg, gern in Kooperation mit Flüchtlingshilfe-Initiativen
Was wird gefördert? Angebote für Geflüchtete, Austausch und Begegnung, Partizipation, künstlerische Projekte, Berufsvorbereitung.
Förderhöhe: Förderlinie 1: Einjährige Projekte mit Mindestförderung 2.500 Euro. Eigenanteil in der Regel 20 %. Förderlinie 2: Dreijährige strukturbildende Projekte mit Mindestförderung 20.000 €.
Frist: 15. Oktober des Vorjahres (für 1+2), außerdem 15. Mai des laufenden Jahres (nur 1).
Info: Plattform Kulturelle Bildung www.plattformkulturellebildung.de
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft und Energie: Tourismusförderung
Ziel: Förderung der touristischen Angebote in Brandenburg
Volumen: flexibel
Wer wird gefördert? Als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, d. h. Vereine und öffentliche Museen, besonders Tourismusvereine
Was wird gefördert? muss im Einzelfall geklärt werden, am besten bei einem Beratungstermin
Frist: bitte im Einzelfall erfragen
Info: MWAE, Referatsleiter Tourismus Herr Linsen, Tel. 0331-866-1550
Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Landeszentrale für Politische Bildung Brandenburg
Ziel: Förderung der Demokratie, Antirassismus, historisch-kritische Aufarbeitung, Zeitgeschichte
Wer wird gefördert? Nichtstaatliche gemeinnützige Einrichtungen, Vereine
Was wird gefördert? Veranstaltungen
Förderhöhe: Mindestens 500 €. 50 € / TN-Tag, maximal 1500 € / Veranstaltungstag zuzüglich Organisationspauschale 300 € /Veranstaltungstag, maximal 1.000 €.
Frist: 8 Wochen vor der Veranstaltungsorganisation (Verträge)
Land Brandenburg, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie: Weiterbilden im Ehrenamt (Kofinanziert von der Europäischen Union)
Ziel: Ehrenamtliches Engagement ist in Brandenburg unverzichtbar: Der tägliche Einsatz der zahlreichen Brandenburgerinnen und Brandenburger bildet die Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und macht unser Land lebenswert und zukunftsfähig. Die Brandenburger Weiterbildungsrichtlinie umfasst deshalb auch die Fortbildung von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in rechtsfähigen Vereinen. Ob spezielles Fachwissen, soziale Kompetenzentwicklung oder Managementinstrumente – eine Weiterbildung bereichert viele Engagierte und ihre gemeinnützige Arbeit. Gleichzeitig bieten viele Fortbildungen eine gute Gelegenheit für gemeinsamen Austausch und Vernetzung.
Wer wird gefördert? Anträge können gestellt werden durch rechtsfähige Vereine im Land Brandenburg.
Was wird gefördert? Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetezentwicklung im Rahmen haupt- und ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen. Die Anzahl der Qualifizierungen und Teilnehmenden je Antrag ist nicht begrenzt.
Förderhöhe: Die Mindestförderhöhe je Antrag beträgt 1.000 €. Gefördert werden bis zu 50 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren. Bitte beachten Sie also, dass die Kosten der in einem Antrag angeführten Weiterbildungsmaßnahmen insgesamt mindestens 2.000 € betragen müssen.
Frist: Die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich.
Bewerbung: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Nach der elektronischen Antragseingangsbestätigung der ILB können die Anmeldung, der Abschluss des Weiterbildungsvertrages oder die Teilnahme an der Weiterbildung erfolgen. Die Höhe der Zuwendung und deren Bedingungen stehen mit der Bestandskraft des Zuwendungsbescheids fest.
Info: Zur Antragstellung berät Sie ausschließlich die Investitionsbank des Landes Brandenburg, Infotelefon 0331 660-2200, Internet ilb.de
Weitere Informationen rund um das Thema Weiterbildung erhalten Sie auf dem Infoportal www.wdb-brandenburg.de.
Einen umfassenden Überblick zu Kursangeboten finden Sie im Suchportal der Länder Berlin und Brandenburg: www.wdb-suchportal.de.
Kulturland Brandenburg 2024/25
Das Thema lautet diesmal "Welten verbinden". Mit diesem Thema sollen Kulturakteur:innen, Künstler:innen und kulturelle Einrichtungen über zwei Jahre zur kreativen Auseinandersetzung mit der globalen Vernetzung Brandenburgs angeregt werden. Was verbinden und was verbindet die Menschen im Land mit der Welt? Wie haben globale Entwicklungen die brandenburgische Geschichte bis heute geprägt? Und wie können Kunst und Kultur dazu beitragen, diese Fragen für die Zukunft neu zu denken, um Grenzen zu überwinden und Welten zu verbinden? Denn Brandenburg ist keine Insel und weitaus vielfältiger, als es auf den ersten Blick erscheint.
Wer wird gefördert? Kulturland Brandenburg 2024/25 freut sich auf Bewerbungen von vielfältigen gemeinnützigen Organisationen, wie Vereinen, Galerien, Museen, kleineren Initiativen und Netzwerken. Auch kommunale Träger wie Städte, Gemeinden, Landkreise oder ihnen nachgeordnete Einrichtungen können sich mit ihren Ideen beteiligen. Kulturakteur:innen, Wissenschaftler:innen und Künstler:innen sind ebenfalls eingeladen, eine Projektidee einzureichen, benötigen aber zur abschließenden Antragstellung einen gemeinnützigen Projektträger.
Was wird gefördert? Kulturland Brandenburg 2024/25 strebt eine Vielfalt kultureller Formate an. Insbesondere suchen wir nach Ideen für kulturelle und künstlerische Projekte, die:
- ein neues und in sich abgeschlossenes Vorhaben umsetzen möchten;
- innovative Zugänge zum Thema ermöglichen;
- einen kooperativen und interdisziplinären Ansatz verfolgen, indem sie unterschiedliche soziale und kulturelle Perspektiven verknüpfen;
- eine hohe Sichtbarkeit auf lokaler, regionaler oder überregionaler Ebene erzielen;
- hybride Vermittlungsformate oder digitale Komponenten im Programm berücksichtigen.
Dazu zählen Ausstellungen, Vorträge, Werkstattgespräche, Workshops, Exkursionsangebote, künstlerische Interventionen und Installationen, verschiedene Festivalformate, Konzertveranstaltungen, hybrid durchgeführte Veranstaltungsformate, partizipative Angebote, Performances, Theaterprojekte, Literaturveranstaltungen, musikalische Projekte u.v.m.
Förderhöhe:
Einjährige Förderung: anteilige Förderung (bis zu 50% der Gesamtkosten) bis zu 20.000 Euro
Zweijährige Förderung: anteilige Förderung (bis zu 50% der Gesamtkosten) bis zu 30.000 Euro pro Jahr
Frist: Bis zum 31. August 2023 können Projektideen eingereicht werden.
Info: https://gesellschaft-kultur-geschichte.de/kulturland-brandenburg-ruft-zur-beteiligung-auf/
Ansprechpartner: Christian Müller-Lorenz, Leiter der Themenjahre Kulturland Brandenburg, unter den folgenden Kontaktdaten wenden: c.mueller-lorenz@spam.gesellschaft-kultur-geschichte, Mobil: 0151 610 60 496