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LOKAL – Programm für Kultur und Engagement

Ziel: Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes und der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb in Kooperation mit der European Cultural Foundation durchgeführt und umfasst Akademien, Bildungsarbeit, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival. Die Kulturstiftung des Bundes stellt hierfür 7,5 Mio. Euro zur Verfügung. 

In Zeiten zunehmender Polarisierung bieten Kulturorte gerade in kleineren Städten Anlässe für Gespräch und Auseinandersetzung: Oft kommen hier Menschen zusammen, die sonst nicht in Kontakt miteinander sind. Kunst- und Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken sind dadurch auch wichtige Begegnungsorte innerhalb einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Doch sie stehen immer mehr unter Druck. Mit welchen Partnern kann ein Kulturverein auf dem Land dauerhaft zusammenarbeiten, um den öffentlichen Raum mit Kunstprojekten zu bespielen, an denen sich alle sicher und aktiv beteiligen können? Mit wem können sich Bibliotheken und Theater verbinden, um gemeinschaftsstiftende Projekte zu initiieren?

Was wird gefördert?

Engagierte Kulturakteure suchen sich neue Partner: Sportvereine, Schulen und Kitas, die freiwillige Feuerwehr oder ortsansässige Firmen. In künstlerischen Projekten sollen diese dauerhaft zusammenarbeiten, sodass neue lokale Verantwortungsgemeinschaften entstehen. Die beteiligten Künstlerinnen und Künstler entwickeln gemeinsam mit den Menschen im Ort künstlerische Projekte, debattieren gesellschaftliche Themen und organisieren ein soziales Miteinander.

Begleitet wird das Programm von gezielten Beratungsangeboten etwa für Standortanalysen und nachhaltige Finanzierung sowie zu Konfliktmanagement und rechtlichen Möglichkeiten bei Anfeindungen. In begleitenden Akademien, die von der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb verantwortet werden, vernetzen sich die Projekte auch untereinander. 

Wer wird gefördert?

Im ersten Schritt plant die Kulturstiftung des Bundes in den Jahren 2024 und 2025 je eine bundesweite öffentliche Ausschreibung. Vorbereitend gibt es Antragswerkstätten an wechselnden Orten mit vielfältigen Beratungsangeboten. Gefördert werden können zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung. Adressiert werden Kulturakteure in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, die über ein regelmäßiges Kulturangebot verfügen und in den vier Jahren der Förderung ein lokal verankertes Netzwerk aufbauen wollen. 

Info: Teresa Darian, Kulturstiftung des Bundes, 0345 2997 162
www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/lokal_programm_fuer_kultur_und_engagement.html


Kulturfonds Energie des Bundes kofinanziert durch das Land Brandenburg mit Mitteln aus dem Brandenburg-Paket

Mit dem Kulturfond Energie setzt der Bund bis zu 1 Milliarde Euro ein, um zusätzliche Kosten durch steigende Energiepreise bei Kultureinrichtungen abzufangen. Gefördert werden öffentliche und private Kultureinrichtungen (Museen sind hier explizit genannt). Gegenstand der Förderung sind die Mehrkosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom. Die Mehrkosten errechnen sich aus der Differenz zwischen den aktuellen Energiekosten und den historischen Kosten. Die aktuellen Kosten sind hier rechnerisch um 20 % zu reduzieren, da sie unter den Bedingungen der Energiepreisbremse laufen. Die förderfähigen Energiemehrkosten werden anteilig erstattet:  bei öffentlichen Einrichtungen zu mindestens 50 %, und bei privaten Einrichtungen zu 80 %. Die Förderung kann rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 beantragt werden.

Das Land Brandenburg nutzt Mittel aus dem Brandenburg-Paket, um die Förderlücke der Bundesförderung von 50 % bzw. 20 % zu schließen. Die Beantragung der beider Mittel erfolgt gemeinsam über ein Portal des Bundes. Hier können bereits Antragsentwürfe eingereicht werden.

Alle Informationen zu dem Programm und den Zugang zum Portal finden Sie hier: https://www.kulturfonds-energie.de/index.html

Sehr hilfreich ist auch ein Video auf Youtube, in dem das Verfahren, Berechnungen und die Beantragung im Portal erklärt werden: https://www.youtube.com/@kreativkulturberlin1024/videos


Deutscher Museumsbund: „Museum macht stark“ (finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Ziel: „Museum macht stark“ ermöglicht lokalen Bündnissen, Angebote der kulturellen Bildung im außerschulischen Bereich umzusetzen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren, die von Hause aus nur wenig mit dem Museum in Berührung kommen, mit den Angeboten dieser öffentlichen Einrichtung bekannt zu machen.

Wer wird gefördert? Die Projekte werden von „Bündnissen für Bildung“ durchgeführt. Dabei handelt es sich um Kooperationen von mindestens drei Partnern: 1. Museum/museumsähnlicher Institution, 2. Formaler/informeller Bildungsort (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Jugendkunstschulen), 3. Sozialräumlicher Partner (z.B. gemeinnützige Vereine, Träger der freien Jugendhilfe, Eltern- oder Fördervereine, Träger des freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagement ). Antragsteller und Gesamtverantwortlicher ist das Museum.

Was wird gefördert? Es gibt zwei Konzept-Formate, die jeweils getrennt voneinander ablaufen und einzeln gefördert werden: „Von uns – für uns! (Peer-Education)“ und „Ab ins Museum! (Offenes Format)“. Projekte können grundsätzlich nur außerunterrichtlich, d. h. auf Freiwilligenebene und außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Verpflichtende Veranstaltungen eines Klassenverbandes oder Projekttage von Schulen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Umfang: Der Deutsche Museumsbund fördert die lokalen Projekte mit bis zu 14.000 €. Alle projektbezogenen Ausgaben können bis zu 100 Prozent erstattet werden (Vollfinanzierung), wenn sonst keine Mittel zur Verfügung stehen. Es werden keine Drittmittel gefordert. Die Bündnispartner erbringen jedoch geldwerte Eigenleistungen, die sowohl in der Kooperationsvereinbarung als auch im Antrag dargestellt werden, diese müssen nicht beziffert werden (z.B. Bereitstellung von Räumen oder Nutzung von technischen Geräten). Als zuwendungsfähig gelten Ausgaben, die auf Grund der Durchführung der Maßnahme notwendig sind, die direkt durch die Maßnahme entstanden sind und in der Höhe wirtschaftlich bzw. angemessen sind. Zuwendungsfähig sind Honorare, Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche sowie Sachausgaben.

Bewerbung: Die kommende Antragsfrist für Projekte ab dem 01.01.2024 ist der 31.05.2023.  

Info: Christine Brieger, 030-65210710, museum-macht-stark@museumsbund.de, www.museum-macht-stark.de. Weitere Informationen finden sich unter: www.buendnisse-fuer-bildung.de


Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Klimagerechte Sanierung und Ertüchtigung von Nicht-Wohn-Gebäuden

Ziel: Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäudehüllen

Wer wird gefördert? Hauseigentümer und Eigentümer-Gesellschaften (Privat, kommunal, Gemeinnützige Organisationen)

Was wird gefördert? Dämmung von Dach, Wand und Fassaden, Fenster und Türen, energieeffiziente Klimaanlage und Beleuchtung (LED), Heizung mit erneuerbaren Energieträgern, Heizungsoptimierung, Fachplanung, Baubegleitung.

Umfang: Jährlich insgesamt mehr als 50 Mio. €. Die Einzelvorhaben können klein sein, ab 2.000 €. Fördersatz bei Baumaßnahmen 20 % (Eigenanteil also 80 %), bei Planung und Begleitung 50 %.

Bewerbung: Frist unbekannt. Es gelten viele Einzelvorschriften, die zu beachten sind.

Info: www.bafa.de/beg Infoblatt unter „Rechtsgrundlagen und Publikationen“.

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